DSGVO und Schweigepflicht für Psychotherapeuten
Psychotherapeuten verarbeiten besonders sensible Gesundheitsdaten, geschützt sowohl durch die DSGVO als auch durch die strafrechtlich bewehrte Schweigepflicht. Beide ergänzen sich, ohne identisch zu sein.
Zwei unterschiedliche, sich ergänzende Schutzmechanismen
Die DSGVO regelt die Erhebung, Speicherung und die Rechte der Patienten an ihren personenbezogenen Daten. Die Schweigepflicht nach § 203 StGB schützt strafrechtlich die Vertraulichkeit dessen, was ein Patient in der Sitzung anvertraut. Eine DSGVO-konforme Software befreit nicht automatisch von der Schweigepflicht, und umgekehrt.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Die Verarbeitung von Gesundheitsdaten stützt sich in der Regel auf die Erfüllung des Behandlungsvertrags sowie, für bestimmte Zwecke wie Erinnerungen per E-Mail oder WhatsApp, auf die ausdrückliche Einwilligung des Patienten — Details dazu im Artikel Einwilligung und Schweigepflichtsentbindung.
Datenhosting
Gesundheitsdaten müssen durch angemessene Sicherheitsmaßnahmen geschützt werden: Verschlüsselung bei Übertragung und im Ruhezustand, Isolierung der Daten jedes Kontos auf Datenbankebene, regelmäßige Backups. Nerela hostet seine Daten innerhalb der Europäischen Union. Zuständig für datenschutzrechtliche Fragen ist in der Regel die Landesdatenschutzbehörde des jeweiligen Bundeslandes, in dem die Praxis ihren Sitz hat.
WhatsApp-Erinnerungen: mit ausdrücklicher Einwilligung
Erinnerungen per WhatsApp sind bei Patienten beliebt, weil sie zuverlässig gelesen werden — datenschutzrechtlich sollten sie aber nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Patienten versendet werden, und ohne klinische Inhalte in der Nachricht selbst (nur Datum, Uhrzeit und Praxisname). Details im Artikel Terminerinnerungen per WhatsApp.
Datenhosting in der Europäischen Union
Verschlüsselung, Isolierung pro Konto und Export auf Anfrage.
Häufige Fragen
Sind DSGVO und Schweigepflicht für Psychotherapeuten dasselbe?+
Nein. Die DSGVO regelt den Datenschutz allgemein. Die Schweigepflicht nach § 203 StGB schützt strafrechtlich speziell die klinische Vertraulichkeit. Beide ergänzen sich.
Wo werden die Patientendaten in Nerela gehostet?+
Innerhalb der Europäischen Union, verschlüsselt bei Übertragung und im Ruhezustand, mit Isolierung der Kontodaten auf Datenbankebene.
Darf man Erinnerungen per WhatsApp ohne Einwilligung versenden?+
Das ist datenschutzrechtlich riskant. Eine ausdrückliche Einwilligung des Patienten sollte vorher eingeholt werden, und die Nachricht sollte keine klinischen Inhalte enthalten.
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