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Kostenerstattungsverfahren Privatpraxis

Kostenerstattungsverfahren in der Privatpraxis

Von Nerela · Aktualisiert am 27. September 2026 · 6 Min. Lesezeit

Ohne Kassensitz können gesetzlich versicherte Patienten trotzdem behandelt werden — über das Kostenerstattungsverfahren, unter bestimmten Voraussetzungen.

Das Prinzip

Findet ein gesetzlich Versicherter innerhalb einer angemessenen Frist keinen Behandlungsplatz bei einem Therapeuten mit Kassensitz, kann er bei seiner Krankenkasse das Kostenerstattungsverfahren nach § 13 Abs. 3 SGB V beantragen. Wird der Antrag genehmigt, übernimmt die Krankenkasse die Kosten einer Behandlung bei einem Therapeuten ohne Kassensitz, in der Regel in Höhe der vergleichbaren Kassensätze.

Der Antrag muss vorher gestellt werden

Der Antrag bei der Krankenkasse sollte vor Beginn der Behandlung gestellt werden, nicht rückwirkend. Der Patient muss in der Regel nachweisen, dass er erfolglos nach einem Platz mit Kassensitz gesucht hat (z. B. über die Terminservicestelle). Die genauen Anforderungen und die Genehmigungspraxis unterscheiden sich von Krankenkasse zu Krankenkasse.

Praktischer Hinweis: Sag deinen Patienten, dass sie den Antrag selbst stellen und die Genehmigung abwarten sollten, bevor sie sich auf eine Kostenübernahme verlassen.

Die Rolle der Rechnung

Für den Antrag und die spätere Erstattung braucht der Patient eine klare, vollständige Rechnung mit den erforderlichen Angaben (Diagnose nach Absprache, Datum, Honorar, Praxisdaten). Eine automatisch erstellte, fortlaufend nummerierte Rechnung reduziert das Risiko, dass eine Erstattung an fehlenden Angaben scheitert.

Klare Rechnungen für Kostenerstattungsanträge

Fortlaufende Nummerierung, alle relevanten Angaben.

Häufige Fragen

Was ist das Kostenerstattungsverfahren?+

Ein Verfahren nach § 13 Abs. 3 SGB V, mit dem gesetzlich Versicherte unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten einer Behandlung bei einem Therapeuten ohne Kassensitz erstattet bekommen können.

Wann sollte der Antrag gestellt werden?+

Vor Beginn der Behandlung, nicht rückwirkend — und in der Regel erst, nachdem erfolglos nach einem Platz mit Kassensitz gesucht wurde.

Was braucht der Patient für den Antrag?+

In der Regel eine vollständige Rechnung mit den erforderlichen Angaben sowie den Nachweis der erfolglosen Suche nach einem Kassensitzplatz.

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